Ausbildereignung – bin ich geeignet?

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Ausbildereignung! Bin ich für den Ausbilderschein geeignet?

Die Ausbildereignung ist heute wichtiger denn je. Wenn Du heute den Ausbilderschein machen möchtest, benötigst Du enormes Fingerspitzengefühl. Betriebliche Ausbildungsstellen zu besetzen, ist nicht immer so leicht wie Du denkst.

Die junge Zielgruppe der Schulabgänger hat heutzutage riesige Wahlmöglichkeiten zu Verfügung. Zum einen gibt es viele Unternehmen, die Ausbildungsplätze zu vergeben haben. Jedes Unternehmen wirbt mit den tollsten Angeboten, wie z.B. die Finanzierung des Führerscheins, das Zahlen einer hohen Ausbildungsvergütung, eine kostenfreie Wohnung anbieten u.v.m. Dazu gibt es zig Bewertungsplattformen, die mit einer Fülle von Informationen über die Qualität der Ausbildung Auskunft geben.

Du kannst weiterhin auf vielen verschiedenen Ausschreibungsplattformen Ausbildungsstellen inserieren.

  • Was ist aber nun richtig?
  • Wie verhältst Du dich korrekt?
  • Musst Du alles mitmachen, was andere auch tun oder lieber Dein Ding umsetzen?
  • Welche Lerntechniken gibt es zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Ausbildereignung?
  • Welche Aufgaben kommen als Ausbilder auf mich zu?

Jedes Unternehmen muss sich heute in besonderem Maße profilieren, um fähige Auszubildende zu rekrutieren. Egal ob Kleinunternehmen, Mittelstand oder Großkonzern. Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen, die Du so dringend brauchst. Am besten gelingt Dir das durch eine ideale Begleitung von Anfang – quasi ab der Ausbildung.

Heißt konkret, Auszubildende gewinnen und binden schaffst du mit einer persönlichen und qualitativ hochwertigen Ausbildung. Diese lässt sich allerdings nur durch kompetente Ausbilder mit entsprechender Ausbildereignung gewährleisten.

Diesen Blogartikel widmen wir daher der Ausbildereignung bzw. dem Ausbilderschein  Wir helfen Dir dabei, Antworten auf die Frage „Bin ich zum Ausbilder geeignet?“ zu finden. Los geht’s.

Wer darf mit dem Ausbilderschein eigentlich alles ausbilden?

Wenn es um Ausbildung geht, kommt man an der Ausbildereignungsverordnung (kurz AEVO) nicht vorbei. Hier ist klar geregelt, wer in Deutschland offiziell ausbilden bzw. wer sich Ausbilder nennen darf. Im Grunde ist dies ziemlich einfach erklärt:

  1. Du musst berufliches Know-How vorweisen können
  2. Du musst im Besitz eines gültigen Ausbilder-Ausbilderschein (AdA Schein) sein
  3. Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen, die Dir die Arbeit mit Jugendlichen verwehren

Solange diese drei Punkte gegeben sind, darfst Du ausbilden und dein Unternehmen dabei unterstützen, die nächste Generation Fachkräfte heranzuziehen und ans Unternehmen zu binden.

 

Übrigens: Fachkräftenachwuchs beschert Unternehmen auch zukünftig erstklassige Mitarbeiter. Das Beste dabei, Du kannst diese mittels der eigenen Ausbildung so prägen und entwickeln, wie Du sie später benötigst. Das spart bares Geld, Du bleibst konkurrenzfähig und sicherst Dir einen guten Ruf am Markt.

Schauen wir uns die 3 Fakten von vorhin nochmal etwas genauer an.

Eignung AusbilderscheinBerufliches Know-How

Wenn Du als Ausbilder in einem bestimmten Beruf tätig sein willst, musst Du einen Nachweis erbringen, dass Du das notwendige Fachwissen für den Ausbildungsberuf erworben hast. Klartext: Du musst auf irgendeiner Weise glaubhaft darlegen können, dass Du konkrete Fähigkeiten, Fertigkeiten und Qualifikationen besitzt. Geschieht in der Regel durch die Vorlage von Zeugnissen. Hast Du z.B. in dem entsprechenden Ausbildungsberuf selbst eine Ausbildung durchlaufen, dann reicht das völlig aus. Hast Du stattdessen ein vergleichbares Studium absolviert? Auch in Ordnung.

Was ist aber, wenn Du nichts von dem besitzt, weder Ausbildung noch Studium?

Keine Bange, auch dann ist es noch möglich ausbilden zu können. In so einem Fall musst Du deine Fachkompetenz über z.B. deine langjährige Berufserfahrung, über Fort- und Weiterbildungen oder sonstige Qualifikationen nachweisen. Und, kleiner Tipp, Du solltest Dir die fachliche Eignung von Deiner zuständigen Kammer (IHK oder HWK) anerkennen lassen.

Der Ausbilderschein

Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt, dass, um ausbilden zu dürfen, ein Ausbilderschein (AdA-Schein) notwendig ist. Dieser Ausbilder-Ausbilderschein zur Ausbildereignung wird durch die zuständige Kammer (IHK oder HWK) ausgehändigt. Hierfür musst Du eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Wenn Du beide Teile (Theorie und Praxis) erfolgreich bestanden hast, darfst Du dich Ausbilder nennen und erhältst die Urkunde, die Dir die Ausbildereignung bestätigt – den sog. „Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“.

Zugegeben, die Ausbildereignung ist ein komplexes Thema. Deswegen findest Du hier noch andere Beiträge, um Dich zu informieren:

  • Hier gibt es glasklare Fakten zum Ausbilder-Ausbilderschein
  • 5 Möglichkeiten zur optimalen Prüfungsvorbereitung
  • Kosten für einen Ausbilder-Ausbilderschein

Zu den Hintergründen

Hierbei dreht sich alles um deine persönliche Eignung für den Ausbilderschein.Es dürfen schlichtweg keinerlei Aspekte vorliegen, die dir die Eignung absprechen könnten. Hinderungsgründe sind z.B. wenn der Ausbildende nach § 29 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) keine Kinder und Jugendliche beschäftigen darf. Das betrifft vor allem solche Personen, die aufgrund einer Straftat zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt worden sind, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben (auch ohne Verurteilung), jugendgefährdende Schriften verbreitet haben, oder bereits in der Vergangenheit zu mehreren Geldstrafen wegen Verstoß gegen dieses Gesetz verurteilt worden sind, also Kinder und Jugendliche trotz fehlender persönlicher Eignung ausgebildet haben.

Zur Ausbildereignung – wann bin ich ein geeigneter Ausbilder?

Wie bereits schon erwähnt, wenn Du diese drei Punkte erfüllst, also

  • fachliches Know-How
  • Ausbilder-Ausbilderschein
  • persönliche Eignung

dann bist Du grundsätzlich für den Ausbilderschein geeignet. 

Ganz klar, es gibt da schon noch ein paar zusätzliche Faktoren, die darüber entscheiden, dass eine Ausbildung zu echtem Erfolg führt. Ein wichtiger Faktor für eine erfolgreich durchgeführte Ausbildung sind z.B. bestimmte Eigenschaften (Wesenszüge), die ein guter Ausbilder mitbringen sollte. Das wären unter anderem:

  • Berufserfahrung
  • Freunde am Lehren und Unterweisen
  • Kritikfähigkeit
  • Geduld mit den Auszubildenden
  • Methodenvielfalt
  • uvm.

Näheres hierzu findest Du unter diesem Blogartikel. Hier gehen wir näher auf die genannten Ausbilder-Eigenschaften ein.

Fazit

Zusammenfassend weißt Du nun, was es heißt, als Ausbilder geeignet zu sein und folglich dessen auch den Ausbilder-Ausbilderschein zu erwerben. Natürlich solltest Du für diese Tätigkeit auch ein Stück weit EngagementInteresse und entsprechende Soft Skills mitbringen. Das Erlernen der theoretischen Kenntnisse ist hier nur ein kleiner Teil. Viel wichtiger wird es sein, dass Du diese auch in die Praxis übertragen kannst.

Deswegen wird im praktischen Prüfungsteil, über den wir in diesem Blogbeitrag ausführlich berichten, auch besonders viel Wert auf das Einüben und Darstellen von realen Situationen gelegt, wie sie auch im späteren Arbeitsalltag vorkommen werden. Genau an dieser Stelle trennt sich die Spreu vom Weizen. Du wirst nicht nur für dich persönlich feststellen, ob Du als Ausbilder deine Berufung gefunden hast, sondern Du wirst auch von erfahrenen Prüfern auf Herz und Nieren auf deine Eignung hin überprüft.

Überzeugt?

Dann mache den Ausbilderschein doch einfach online. Du kannst flexibel und selbstorganisiert den Ausbilderschein erwerben. 
Hierfür bieten wir Dir auf unserer Lernplattform alle erforderlichen Lernmaterialen an. Folge einfach diesen Link!

Oder setze Dich mit uns in Verbindung. Wir ermöglichen Dir ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch. Vereinbare hierzu einen Termin auf unserer Kontaktseite!

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