Voraussetzungen Ausbilderschein

LinkedIn
WhatsApp

Voraussetzungen-Ausbilderschein... Wieso es daran praktisch nie scheitert

AusbilderscheinWillst Du selber Auto fahren, brauchst Du einen Führerschein. Willst Du Medizin studieren, brauchst Du ein gutes Abitur. Willst aber nun ausbilden, brauchst Du … na was wohl … einen Ausbilderschein! Doch was genau sind eigentlich die Voraussetzungen für solch einen Ausbilderschein? Was genau musst Du erfüllen bzw. leisten? Und ist es letztendlich tatsächlich so einfach, dass Du „nur“ einen Schein benötigst?

In diesem Beitrag möchten wir Dir einen Überblick darüber geben, was alles zu den Voraussetzungen-Ausbilderschein gehört und wieso es daran in der Praxis kaum scheitert.

Voraussetzungen-Ausbilderschein... die Bedingungen.

Die Bedingungen, um an der Ausbildereignungsprüfung der IHK/HWK teilzunehmen und somit den Ausbildereignung zu erwerben, erfüllt grundsätzlich jeder Mensch. Das liegt einfach daran, dass hier keinerlei Begrenzungen bzw. Zugangsvoraussetzungen vorliegen. Vielmehr müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, wer mit seinem erworbenen Ausbilderschein später auch in der Praxis als Ausbilder tätig sein darf.

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) heißt es hierzu in § 28 Absatz 1:
[…] dass nur solche Menschen ausbilden dürfen, die die persönlichen und fachlichen Eignungen erfüllen […].

Was es mit diesem Beamtendeutsch auf sich hat, möchte ich im Nachgang darstellen. Los geht’s!

Voraussetzungen-Ausbilderschein... die persönliche Eignung.

In der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) geht man davon aus, dass jeder Mensch die persönliche Eignung grundsätzlich erfüllt. Statt zu schreiben, wie jemand sein muss, um „persönlich geeignet“ zu sein, verfolgt die AEVO den Ansatz darzustellen, welche Gründe zu einer Aberkennung der persönlichen Eignung führen können. Sowohl in der AEVO als auch im BBiG wird dann von – Hindernisgründen, die gewissen Personen die Eignung aberkennen – gesprochen.

Als nicht geeignet gelten z.B. Menschen, die gemäß § 29 des Berufsbildungsgesetzes keine Kinder und Jugendliche beschäftigen dürfen. Dahinter verbergen sich folgende Aspekte:

  • sie sind aufgrund einer Straftat zu mindestenszwei Jahren Haft verurteilt worden,
  • sie haben gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen– unabhängig davon, ob eine Verurteilung erfolgt ist oder die Anklage fallen gelassen bzw. das Verfahren eingestellt worden ist oder
  • sie haben jugendgefährdende Schriften verbreitet.

Kurzum: Wenn Du in deinem bisherigen Leben nicht schon gewaltig über die Stränge geschlagen hast, dann kannst Du davon ausgehen, dass Du den ersten Teil – persönliche Eignung – der Voraussetzungen für den Ausbilderschein bereits erfüllst. Wie sieht es aber mit dem zweiten Teil, der fachlichen Eignung aus?

Voraussetzungen-Ausbilderschein... die fachliche Eignung.

Bei der fachlichen Eignung musst Du liefern. So ist es vollkommen unerheblich für die Teilnahme an der Ausbilderschein-Prüfung, ob und welche fachlichen Qualifikationen Du besitzt, für das spätere Ausbilden musst Du jedoch auf deinem Gebiet über einen ausreichenden Wissensstand verfügen, um junge Menschen ausbilden zu dürfen.

Das hier ist für alle die jetzt denken, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen für den Ausbilderschein nicht erfüllen! Kopf hoch – es gibt tatsächlich mehrere Möglichkeiten, um das fachliche Know-How nachweisen zu können.

So bist Du ausreichend fachlich geeignet, wenn Du:

  • die Ausbildung selbst durchlaufen hast, in der Du ausbilden möchtest,
  • Du stattdessen ein vergleichbares Studium an einer Uni oder (Fach-)Hochschule abgeschlossen hast,
  • Du durch Fortbildungen, Weiterbildungen oder Seminare entsprechende Qualifikationen erworben hast oder
  • Du langjährige Berufserfahrung in deiner Branche gesammelt hast und diese zuerkannt bekommen hast (z.B. durch die Kammer).

Wie Du siehst, viele Wege führen nach Rom – auch bei den Voraussetzungen für den Ausbilderschein. Oftmals erhältst Du die Anerkennung schon, wenn Du einfach schon lange genug dabei bist. Solltest Du dir unsicher sein, was die Anerkennung der persönlichen und fachlichen Eignung betrifft, so wende Dich an deine zuständige Kammer (IHK / HWK). Diese kann Dir genauere Auskunft erteilen.

Was gibt es noch zu beachten?

Wie schon eingangs aufgezeigt, scheiterst Du auf dem Weg zum Ausbilder praktisch nie an den Voraussetzungen oder den beschriebenen Eignungen. Obwohl folglich viele Arbeitnehmer theoretisch die Eignungen erfüllen, ist noch lange nicht jeder auch in der Praxis zum Ausbilder geeignet.

Wie uns allen die Praxis bereits gelehrt hat, gibt es gute und schlechte Ausbilder, Lehrer, bzw. Begleiter. Jeder von uns hat im Laufe seines Lebens solche Erfahrungen sammeln dürfen. Da gibt es Menschen, die das, was sie tun, mit Begeisterung tun. Und mit dieser Begeisterung stecken sie uns an, motivieren uns und kitzeln noch so kleine Details aus uns heraus und wecken so Interesse an Dingen, die gerade eben noch uninteressant für uns waren.

Bist Du so jemand?
Fühlst Du dich zum Ausbilder berufen?

Angenommen, man fragt Dich im Unternehmen, ob Du nicht als Ausbilder tätig sein willst, dann solltest Du dir sehr gut überlegen, was das bedeutet. Ausbilder sein ist mehr als nur ein Beruf oder eine bloße Tätigkeit. Ausbilder ist mehr eine Berufung. Gewissermaßen musst Du dich also dazu berufen fühlen, dich der verantwortungsvollen Aufgabe zu stellen, junge Menschen zu formen, zu prägen, zu erziehen und zu begleiten. In diesem Zusammenhang sind vor allem auch bestimmte menschliche Eigenschaften gefragt, die Dich als besonders guten Ausbilder auszeichnen. Eine Hand voll davon haben wir für Dich in diesem Beitrag genauer beleuchtet.

Die meisten deiner aktuellen täglichen Arbeiten werden sich dann nach und nach verändern. Das Betreuen deiner Auszubildenden wird fortan einen Großteil deines beruflichen Alltags ausmachen. Genau aus diesem Grund haben wir Dir noch drei weitere lesenswerte Beiträge zu diesem Thema zusammengestellt. So erfährst Du in diesem Beitrag, ob Du auch wirklich zum Ausbilder geeignet bist. Und hier zeigen wir Dir, was mit dem Fördern und Unterstützen von jungen Menschen so alles einhergeht. Und dann zeigen wir Dir noch auf, wie unser Ausbildungssystem eigentlich funktioniert.

Voraussetzungen-Ausbilderschein... Fazit

Wie Du wahrscheinlich nun erkannt hast, gibt es zwar Hürden bei den Voraussetzungen für den Ausbilderschein. Aber diese sind nicht all zu hoch und somit schaffbar. Die Entscheidung, ob Du diese herausfordernde Aufgabe annimmst, solltest Du dennoch nicht leichtfertig treffen.

Falsche Bescheidenheit oder voreilige Schlüsse sollten Dir jedoch nicht den Weg zur Ausbildertätigkeit verschließen. Auch gibt es immer wieder Missverständnisse, die Menschen davon abhalten, den Ausbilderschein zu machen. Die häufigsten möchten wir Dir hier kurz vorstellen.

Na, wie sieht es aus? Erfüllst Du die notwendigen Voraussetzungen für den Ausbilderschein? Willst Du Dich der Prüfung zur Ausbildereignung stellen? Und, hast Du richtig Lust diese Aufgabe anzupacken?

Dann kannst Du den nächsten Schritt gehen. Genau hierfür haben wir ein Programm entwickelt, das dich zeitsparend, kostengünstig und sicher zum Ziel führen wird.

Entdecke andere Beiträge

L3 = Lebens Langes Lernen

Warum ist dies gerade heute so bedeutsam? Nun diese Frage beantwortet jeder vermutlich etwas anders – aus seinem ganz persönlichen Blickwinkel. Für manch einen bedeutet

Weiterlesen »

KONSTRUKTIVER KREATIVISMUS

EIN PERFORMANCE BOOSTER FÜR ORGANISATIONEN Unternehmen stehen auch heute in modernen Zeiten nach wie vor im Wettkampf miteinander. Dabei geht es neben allgemeinen Themen wie

Weiterlesen »

Leave a comment

Auf dem laufenden bleiben?

Beratung Coaching Konzept

Kontaktiere uns für ein persönliches Gespräch und lass uns gemeinsam überlegen, ob und wie wir dich bestenfalls unterstützen können.

 

Themen